Qualitätssicherung und Rechtliche Grundlagen bei Heilpraktikern

Qualitätssicherung durch Zertifizierungsnachweise

Nur Heilpraktiker, die ihre staatliche Zulassung nachgewiesen haben, werden freigeschaltet. Positionieren Sie sich in einer Reihe anerkannter Fachkollegen und heben Sie Ihre besondere Expertise in ausgewählten Bereichen hervor.

Rechtliche Grundlagen

Wir können in diesem Rahmen natürlich keine erschöpfende Rechtsberatung bieten, dennoch hier ein paar Worte zu den rechtlichen Grundlagen Ihrer Präsentation bei Gesundheitkompakt:

Vor dem Gesetz gelten niedergelassene Heilpraktiker als freie Unternehmer. Das bedeutet auch, daß sie in gewissem Maße zu unternehmerischem Denken angehalten sind und dabei den marktüblichen Wettbewerbsregeln Folge leisten müssen.

Sinngemäß dürfen Sie mit allem werben, was Ihre Patienten sinnvoll und sachgerecht über Ihr Leistungsspektrum informiert, auch und gerade mit besonderem Fokus auf Ihren individuellen Leistungskatalog und Behandlungsschwerpunkte.

Sie dürfen dabei jedoch nicht gegen ethische Grundsätze verstoßen, indem Sie sich ungebührlich gegen andere hervorheben, beispielsweise durch Benutzung von Superlativen oder Geben von Erfolgsgarantien. Auch als Heilpraktiker unterliegen Sie einer Schweigepflicht, die es bei Ihrer Werbung nicht zu verletzten gilt, genauso wie Einschränkungen in der Bewerbung von Heil- und Lebensmitteln.

Die gesetzlichen Regelungen, die für das Praxis-Marketing für Heilpraktiker relevant sind, finden sich derzeit unter anderem im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), dem Heilmittelwerbegesetz (HWG), im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), sowie in Anlehnung an die Ärzteschaft in der Musterberufsordnung für Ärzte (MBO-Ä).

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